AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Der Verkäufer kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung befreien, indem er die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist gegen eine mängelfreie Sache austauscht oder im Falle eines Preisminderungsanspruchs innerhalb einer angemessenen Frist eine Verbesserung vornimmt oder das Fehlende nachträgt.
Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeugs durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Entschädigung für die Benutzung zu leisten. Der/ die Käufer*In ist verpflichtet, den Schaden im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantie-falls unverzüglich zu melden. Der Verkäufer entscheidet, wo die Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt werden.
Für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, gilt keine Gewährleistung.
2. Erfüllung
Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen im Kaufvertrag ersichtlichen Nebenkosten vollständig beim Verkäufer eingegangen ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank.
Der Verkäufer gilt als erfüllend, wenn er das Fahrzeug ordnungsgemäß zur Abholung bereitstellt und den/ die Käufer*In darüber nachweislich informiert hat. Erfüllungsort ist der Abnahmeort. Die Abholfrist beträgt 10 Tage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu berechnen. Der Verkäufer haftet nur für Schäden bei grobem Verschulden.
3. Übernahmebedingungen
Der Abnahmeort ist der Firmensitz des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager in Wienerstraße 5, 4053 Haid. Der/ die Käufer*In hat nach Anzeige der Bereitstellung des Fahrzeugs innerhalb der vereinbarten Frist den Kaufgegenstand zu prüfen. Mit Übernahme des Fahrzeugs durch den/ die Käufer*In gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu melden. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren auf den/ die Käufer*In über.
4. Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum des Verkäufers. Der/ die Käufer*In hat das Fahrzeug auf eigene Kosten gegen die in der Vollkaskoversicherung bezeichneten Risiken zu versichern. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an den Dritten (Geldgeber) abzutreten. Sollte von einem Dritten auf das Fahrzeug gegriffen werden, ist der/ die Käufer*In verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
5. Rücktrittsrecht
Wird der Vertrag nicht erfüllt oder kommt eine Partei in Verzug, ist die andere Partei berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichterfüllung durch den Verkäufer ist dieser verpflichtet, eine eventuell geleistete Anzahlung zuzüglich Verzinsung in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 Tagen zurückzuerstatten. Bei Nichterfüllung durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 10 Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen.
Der/ die Käufer*In nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Vertreter und Angestellten des Verkäufers nicht berechtigt sind, Verpflichtungen einzugehen, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen. Mündliche Zusagen, die über den Vertrag hinausgehen, überschreiten die Vollmacht des Vertreters oder Angestellten.
6. Einwilligung zur E-Mail Nutzung
Der/ die Käufer*In stimmt zu, dass seine E-Mail-Adresse für den Versand von Newslettern und zu Marketingzwecken gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wird. Der/ die Käufer*In hat jederzeit das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen.
7. Übernahme der Fahrzeugdokumente
Der/ die Käufer*In bestätigt, dass er/ sie das Fahrzeug, die Genehmigungsdokumente sowie das Gutachten gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen hat.